Willkommen auf den Seiten des Artikel 5 e.V.! Hauptaktivität des Vereins soll der rechtssichere Betrieb von Exit-Nodes im Anonymisierungsnetzwerk Tor sein. Das Tor-Netzwerk ist ein wichtiger Garant dafür, dass Aktivist:innen & Journalist:innen in Kriegs- und Krisengebieten, Whistleblower in Unternehmen und Bürgerinnen in Staaten ohne funktionierende Meinungsfreiheit kommunizieren können, ohne für das Äußern Ihrer Meinung inhaftiert oder sogar getötet zu werden.
Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Neuigkeiten
- AfD-Verbot jetztEin breites Bündnis aus 50 zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Kultur, Sozialem, Religion, Jugend, Klimaschutz und Wirtschaft fordert, das Verbotsverfahren gegen die AfD jetzt einzuleiten.
- Beschwerdeverfahren läuftWie hier bereits nachzulesen, hat die Staatsanwaltschaft Essen und mit ihr das Amtsgericht Essen es für verhältmäßig gehalten, nach 2017 ein zweites mal eine Hausdurchsuchung bei einem Vorstandsmitglied von uns durchzuführen.
- HausdurchsuchungAm Freitag den 16. August 2024 hat die Staatsanwaltschaft Essen zum inzwischen zweiten mal die Privat- und Geschäftsräume des Vorstands durchsuchen lassen.
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Von der Pressefreiheit hängt praktisch jede andere Freiheit ab.
– Salvador de Madariaga y Rojo