Artikel 5 e.V. - Bürgerrechte im digitalen Zeitalter

Beitragsordnung

Beschlussfassung der Gründungsversammlung
am 16.08.2015 im Unperfekthaus Essen

Die Beitragsordnung wurde am 16.08.2015 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 1. Höhe der Beiträge

(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 96 Euro.

(2) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt 256 EUR. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand auf Antrag.

(3) Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.

§ 2. Ermäßigung

(1) Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger) kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.

(2) Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 24 Euro.

(3) Der Vorstand entscheidet über die Ermäßigung der Beitragspflicht.

§ 3. Fälligkeit/Zahlungsweise

(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig.

(2) Die Zahlung des Beitrages soll im Lastschriftverfahren erfolgen. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben.

(3) Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnen. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet.